Am 01.08.2021 sind Änderungen im Bayerische Fischereigesetz in Kraft getreten. Dadurch ändert sich nun folglich auch die dazugehörige Ausführungsverordnung (AVBayFig).
Konkret bedeutet dies ab 01.01.2023 u.a. geänderte Schonzeiten und Schonmaße für einige bayrische und auch mittelfränkische Fischarten, sowie Anpassungen beim Zurücksetzen und dem Besatz von Fischen.
Hier gibt es Informationen dazu vom Fischereiverband Mittelfranken:
Hier gibt es die neuen Schonmaße und Schonzeiten ab dem 01.01.2023 in einer Tabelle:
Unsere Erlaubnisscheine bzw. die Tageskarten sind ab dem Jahr 2023 entsprechend angepasst.
Die Mitglieder sind verpflichtet, sich ab dem 01.01.2023 verbindlich an die neuen Schonmaße und Schonzeiten Bayern zu halten und diese eigenverantwortlich umzusetzen.
- Die Vorstandschaft -
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