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  • AutorenbildTobias Rostalski - 1. Vorstand

Ende Schonzeit Raubfisch / Forelle

Ab dem 01.05.2023 ist das Fischen auf RAUBFISCH an allen Vereinsgewässern wieder erlaubt.

Ab dem 01.05.2023 ist das Fischen auf FORELLE an der Zenn (Zenn-H / Zenn-R) sowie Traumsee wieder erlaubt.


Die gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße Bayern (gültig ab 01.01.2023) bzw. die Vereinsregelungen (siehe Erlaubnisschein) sind zu beachten.


- Die Vorstandschaft -

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