Tobias Rostalski - 1. Vorstand
Ende Schonzeit Raubfisch / Forelle
Ab dem 01.05.2023 ist das Fischen auf RAUBFISCH an allen Vereinsgewässern wieder erlaubt.
Ab dem 01.05.2023 ist das Fischen auf FORELLE an der Zenn (Zenn-H / Zenn-R) sowie Traumsee wieder erlaubt.
Die gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße Bayern (gültig ab 01.01.2023) bzw. die Vereinsregelungen (siehe Erlaubnisschein) sind zu beachten.
- Die Vorstandschaft -