Fischerfreunde Langenzenn e.V.
Generelle Bestimmungen für die Fischerei
Gültig ab 01.01.2024
- Der gültige staatliche Fischereischein ist erforderlich
- Die vorgeschriebenen Parkplätze sind einzuhalten
- Vor jedem Fischen ist das Datum mit Kugelschreiber in den Erlaubnisschein einzutragen
- Gefangene Fische sind sofort und unverzüglich in den Erlaubnisschein einzutragen
- Maßige gefangene Fische sind sich anzueignen und zu entnehmen
- Der Angelplatz ist sauber zu hinterlassen
- Den Anweisungen der Fischereiaufseher ist Folge zu leisten
- Fische dürfen weder geschuppft noch ausgenommen oder zurück gelassen werden
- Fischen mit lebendem Köderfisch verboten
- Während der Raubfischhonzeit ist das Angeln mit Kunstködern (auch Drop Shot mit Wurm) sowie totem Köderfisch verboten
- Es sind maximal 2 Handangeln gestattet, (Spinnfischen maximal 1 Handangel)
- Beköderte Angeln bedürften stets der Aufsicht
- Anfüttern verboten - (Ausnahme: Beifüttern in beschränktem Umfang während des Angeln)
- Boot oder Futterboot verboten
- Grillen sowie offenes Feuer verboten
- Zelten verboten (Wetterschutz ohne Boden gestattet)
- Nachtangeln zwischen 00:00 und 05:00 Uhr nur für Mitglieder
- Das Verwenden von Reußen und Senken ist verboten
- Die Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung ist stets mitzuführen
- Es gelten die gesetzlichen Schonzeiten / Schonmaße sowie die Schonmaße / Schonzeiten gemäß Erlaubnisschein
- Es gelten die Satzung der Fischerfreunde Langenzenn e.V. sowie die Gewässerordnung
- Gesetzliche Bestimmungen haben Vorrang ggü. Vereinsbestimmungen
-Die Rückgabe des Erlaubnisscheines (Jahreserlaubnisschein bzw. Tageskarte) ist Voraussetzung für die erneute Ausgabe
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- Gesonderte Regelungen auf Jahreserlaubnisschein bzw. Tageskarte sind zu beachten ! -
Verstöße werden seitens des Vereins geahndet und ggf. zur Anzeige gebracht.
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