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Generelle Bestimmungen für die Fischerei

Gültig ab 01.01.2024

- Der gültige staatliche Fischereischein ist erforderlich

- Die vorgeschriebenen Parkplätze sind einzuhalten

- Vor jedem Fischen ist das Datum mit Kugelschreiber in den Erlaubnisschein einzutragen

- Gefangene Fische sind sofort und unverzüglich in den Erlaubnisschein einzutragen

- Maßige gefangene Fische sind sich anzueignen und zu entnehmen

- Der Angelplatz ist sauber zu hinterlassen

- Den Anweisungen der Fischereiaufseher ist Folge zu leisten

- Fische dürfen weder geschuppft noch ausgenommen oder zurück gelassen werden

- Fischen mit lebendem Köderfisch verboten

- Während der Raubfischhonzeit ist das Angeln mit Kunstködern (auch Drop Shot mit Wurm) sowie totem Köderfisch verboten

- Es sind maximal 2 Handangeln gestattet, (Spinnfischen maximal 1 Handangel)

- Beköderte Angeln bedürften stets der Aufsicht

- Anfüttern verboten - (Ausnahme: Beifüttern in beschränktem Umfang während des Angeln)

- Boot oder Futterboot verboten

- Grillen sowie offenes Feuer verboten

- Zelten verboten (Wetterschutz ohne Boden gestattet)

- Nachtangeln zwischen 00:00 und 05:00 Uhr nur für Mitglieder

- Das Verwenden von Reußen und Senken ist verboten

- Die Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung ist stets mitzuführen

- Es gelten die gesetzlichen Schonzeiten / Schonmaße sowie die Schonmaße / Schonzeiten gemäß Erlaubnisschein

- Es gelten die Satzung der Fischerfreunde Langenzenn e.V. sowie die Gewässerordnung

- Gesetzliche Bestimmungen haben Vorrang ggü. Vereinsbestimmungen

-Die Rückgabe des Erlaubnisscheines (Jahreserlaubnisschein bzw. Tageskarte) ist Voraussetzung für die erneute Ausgabe 

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- Gesonderte Regelungen auf Jahreserlaubnisschein bzw. Tageskarte sind zu beachten ! -

Verstöße werden seitens des Vereins geahndet und ggf. zur Anzeige gebracht.

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