top of page

Generelle Bestimmungen für die Fischerei

Gültig ab 01.01.2026

Allgemeine Bestimmungen: (Vereinsmitglieder) 


1.) Es gelten die aktuell gültigen gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße des

BayFischG AVBayFiG,die Bezirksfischereiverordnung des Bezirkes Mittelfranken

und das Tierschutzgesetz (TierschG).
2.) Die vereinsinternen Schonzeiten und Schonmaße ergänzen die

gesetzlichen Regelungen.
3.) Das Angeln ist nur mit einem gültigen staatlichen Fischereischein erlaubt.
4.) Der gültige Erlaubnisschein der Fischerfreunde Langenzenn e.V. ist mitzuführen.
5.) Für das Kinder- und Jugendangeln gelten die Regelungen des

Bayerischen Fischereigesetztes u. Verordnung.
6.) Vor dem Angeln ist das Datum zweistellig (TT.MM.) und das Gewässer mit einem wasserfesten Stift in den
Erlaubnisschein einzutragen.
Bei versehentlichen Eintragungen ist die Spalte zu streichen und ein neuer Eintrag in die nächste Spalte
vorzunehmen.
7.) Geräte zur waidgerechten Landung und Hälterung von Fischen müssen immer mitgeführt werden.
8.) Untermaßige oder während der Schonzeit gefangene Fische, die nicht mehr zurückgesetzt werden können,
sind mit einem Vermerk in das Fangbuch einzutragen. Zur Kontrolle ist das Vorfach im Fisch zu belassen.
9.) Das Begehen der Ufer hat mit Sorgfalt zu erfolgen; Schäden an Pflanzen/Bäumen sind zu unterlassen.
10.) Den Aufsichtsorganen ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen sowie die
vereinsinternen Regelungen, werden mit dem Entzug des Erlaubnisscheins sowie ggf. disziplinarisch geahndet.

 

 

Bedingungen zur Ausübung der Angelfischerei  (Vereinsmitglieder) 


1.) Beköderte Angeln bedürften stets der Aufsicht.
2.) Es dürfen max. 2 Angelruten (Ansitzangeln) bedient oder beaufsichtigt werden.
3.) Beim Fischen ohne festen Angelplatz (Spinnfischen) ist nur eine Handangel gestattet.
4.) Pro Friedfischrute ist eine Anbissstelle und pro Raubfischrute sind maximal zwei
Anbissstellen (Drillinge) erlaubt.
5.) Es sind Schnurstärken mit ausreichend großer Tragkraft für die beangelte Fischart zu
verwenden; für Raubfische mit Stahlvorfach / Kevlar entsprechend.
6.) Das Angeln mit lebendem Köderfisch ist an allen Vereinsgewässern verboten.
7.) Tierartfremde Köder und Futtermittel (Hundefutter / Katzenfutter ect.) sind verboten.
8.) Im Zeitraum bis zum 01.05. des Jahres, ist das Anfüttern / Beifüttern jeglicher Art, mit
Boilies und ähnlichem verboten.

9.) Während der Raubfischschonzeit (15.02.-31.05.) ist das Angeln mit Kunstködern
(Gummifisch, Wobbler, Spinner, Blinker, Fliege / Streamer) sowie Drop-Shot verboten.
10.) Das Hältern von Fischen ist in ausreichend großem Setzkescher / Karpfensack gestattet.
(Ausnahme: Hältern von Barsch, Zander, Hecht, Salmoniden)
11.) Umsetzen / Verkauf / Tausch von Fischen ist verboten.
12.) Nachtangeln an allen Vereinsgewässern erlaubt.
13.) Es ist ein Zelt ohne festen Boden bzw. Wetterschutz gestattet.
14.) Zeltheizung mit Gas, einflammiger Kocher mit max. 500g ist geduldet.
15.) Die Verwendung von Futterbooten / Drohnen zum Ausbringen von Montagen bzw.
Futter ist verboten.
16.) Das Begehen der Ufer hat mit größtmöglicher Sorgfalt zu erfolgen. Schäden an
Pflanzen, Bäumen, Sträuchern sind zu vermeiden.

17.) Das Beschneiden von Pflanzen, Bäumen, Sträuchern ist verboten.
18.) Das Befischen der Gewässer mit gefrorener Eisschicht (Eisangeln) ist untersagt.
19.) Grillen sowie offene Feuerstellen sind verboten.
(Ausnahmen hierzu; nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Vorstandschaft)
20.) Abfälle sind zu entsorgen und dürfen nicht am Gewässer hinterlassen werden.
21.) Das Fischen vom Boot ist in jeglicher Weise verboten.
22.) Das Jahresfangergebnis (Rückseite) ist bis 15.12. d. Jahres vollständig ausgefüllt
abzugeben.


Verstöße gegen die genannten Regelungen werden mit Entzug des
Jahreserlaubnisscheins, sowie ggf. weiteren disziplinarischen
Maßnahmen bis hin zum Vereinsausschluss geahndet.​

bottom of page