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"Fischereiaufseher haben laut Bayerischem Fischereigesetz die Aufgabe, „die Ein-haltung von Rechtsvorschriften, die den Schutz und die Erhaltung der Fisch-bestände, die Pflege und Sicherung ihrer Lebensgrundlagen und die Ausübung der Fischerei regeln und deren Übertretung mit Strafe oder mit Geldbuße bedroht ist, zu überwachen und Zuwiderhandlungen gegen diese Rechtsvorschriften fest-zustellen, zu verhüten, zu unterbinden und bei ihrer Verfolgung mitzuwirken“.

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Folgende Personen sind bei den Fischerfreunden Langenzenn e.V. zu staatlich geprüften Fischereiaufsehern bestellt:

Andreas
Kaltenhäußer

Manfred Weilandt

Manuel Seitz

Manuel Rebel

Gerhard Birkmann

Ausweis 6173

Bernd Grötsch

Ausweis 6172

Den Weisungen der Fischereiaufseher ist stets folge zu Leisten. Zuwiderhandlungen werden geahndet und ggf. zur Anzeige gebracht.

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